So gut wie jedes Museum, das künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nimmt, muss einmal im Jahr die Höhe der an selbständige Künstler*innen und Publizist*innen gezahlten Entgelte an die Künstlersozialkasse (KSK) melden. Was einfach klingt, wirft oft viele Fragen auf. Welchen Kunstbegriff legt die Künstlersozialkasse zu Grunde? Welche Entgelte sind abgabepflichtig, welche nicht? Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Deshalb laden die Museumsverbände aus Berlin und Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Verwaltung des Berliner Museumsverbands am 20. September 2024 von 10 bis max. 12 Uhr zu einer digitalen Infosession zum Thema „Künstlersozialabgabe“ ein. Wir freuen uns sehr, dass Andreas Kißling von der Künstlersozialkasse einen Überblick über die Regularien gibt und anschließend für Fragen zur Verfügung steht.