Fassung vom 11. Dezember 2023
- Diese Beitragsordnung ist nicht Teil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Laut §6 der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung die Höhe der Beiträge für ordentliche Mitglieder. Die Höhe der Beiträge für Fördermitglieder legt der Vorstand fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar erhoben.
- Neue Mitglieder, die vom 1. Januar bis 30. September des Kalenderjahres eintreten, zahlen den vollen Beitrag. Bei Eintritt im letzten Quartal des Jahres (ab dem 1. Oktober) wird ein um 50% reduzierter Jahresbeitrag fällig.
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge staffelt sich wie folgt:
- Ordentliche Mitgliedschaften
- persönliche Mitgliedschaft
regulär 40,00 €
ermäßigt 20,00 €
(Ermäßigungen gegen Vorlage eines Nachweises für Student*innen, Volontär*innen, Auszubildende, Absolvierende des Bundesfreiwilligen Dienstes, Empfangende von ALG I oder ALG II und Rentner*innen) - korporative Mitgliedschaft
0 – 3 Mitarbeitende* 30,00 €
4 – 10 Mitarbeitende* 100,00 €
11 – 25 Mitarbeitende* 150,00 €
26 – 50 Mitarbeitende* 200,00 €
51 – 100 Mitarbeitende* 300,00 €
101 – 200 Mitarbeitende* 400,00 €
über 200 Mitarbeitende* 500,00 €
*(Mitarbeitende = Vollzeitäquivalente laut Stellenplan)
Fördermitgliedschaften- natürliche Personen 365,00 €
- juristische Personen 1.000,00 €
- persönliche Mitgliedschaft
- Alle Mitglieder, die einen Beitrag entrichten, erhalten eine Rechnung. Die Beiträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
- Bei erteilter Einzugsermächtigung wird der Beitrag in Folge des 1. Januar jeden Jahres vom Konto abgebucht.
- Bei Mahnungen werden Gebühren von je 5,00 € erhoben.
- Vereinskonto
Bank: Berliner Sparkasse
IBAN: DE30 1005 0000 0191 1651 74
BIC: BELADEBEXXX
