Ab dem 10. Januar 2023 gilt die zweite SARS-CoV-2 Basisschutzmaßnahmenverordnung in Berlin. Diese sieht keine verpflichtenden Maßnahmen für den Kulturbereich mehr vor.
Das Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa gibt Empfehlungen für die Berliner Kulturinstitutionen ab.